Zahl der Psychiatrie-Unterbringungen variiert nach Bundesländern

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Autor: Scho

770 Patientinnen und Patienten sind tagtäglich an psychiatrischen Stationen gegen oder ohne ihren Willen untergebracht – aufgrund ärztlicher Einschätzung, dass eine Gefahr für sie selbst oder andere Menschen besteht. 2024 wurden an den Erwachsenenschutzverein Vertretungsnetz knapp über 25.000 Unterbringungen gemeldet. Sowohl bei der Zahl der Unterbringungen als auch bei der Häufigkeit anderer einschränkender Maßnahmen gibt es demnach deutliche Unterschiede nach Bundesländern.

Die Wahrscheinlichkeit, gegen oder ohne eigenen Willen an einer psychiatrischen Station aufgenommen zu werden, sei in Tirol oder der Steiermark fast doppelt so hoch wie in Niederösterreich oder Wien, berichtete der Verein. Die Dauer des zwangsweisen Aufenthalts variiere von durchschnittlich rund acht Tagen in Salzburg bis zu fast 14 Tagen in Wien.

Seit der Pandemie 2020 ist die Zahl der untergebrachten Kinder und Jugendlichen laut Vertretungsnetz auf hohem Niveau verblieben. Fast 2.700 Minderjährige waren 2024 betroffen. Immer mehr Kinder und Jugendliche werden demnach fünfmal oder öfter in einem Jahr untergebracht. Der Anteil sei dreimal so hoch wie bei Erwachsenen. „Mehr wiederholte Unterbringungen lassen befürchten, dass die jungen Menschen aufgrund des Bettendrucks zu rasch und damit unzureichend stabilisiert entlassen werden“, sagte Bernhard Rappert, Fachbereichsleiter Patientenanwaltschaft.

Zusätzlich zu einer Unterbringung sind „weitergehende Beschränkungen“ möglich. Zum Beispiel dürfen Betroffene ein Zimmer nicht verlassen, oder sedierende Medikamente und Gurtsysteme am Bett kommen zum Einsatz. „Etwa ein Drittel der Patientinnen und Patienten wird in akuten Situationen auf einen oder innerhalb eines Raumes beschränkt, rund ein Viertel mit Gurten am Bett fixiert“, hieß es. In Kärnten und Tirol werden Fixierungen laut Vertretungsnetz bei einem viel höheren Anteil der Unterbringungen angewendet als in Niederösterreich oder dem Burgenland. Die Kliniken sollten „im fachlichen Austausch miteinander“ die Gründe dafür eruieren, sagte Rappert.

Seit zwei Jahren ist die Novelle des Unterbringungsgesetzes (UbG) in Kraft, die das Selbstbestimmungsrecht von Betroffenen stärken sollte. Patienten und auch Ärzte können zum Beispiel nunmehr eine medizinische Behandlung im Voraus von einem Gericht überprüfen lassen. Mehr als 600 Mal sei das im vergangenen Jahr erfolgt. Die meisten Behandlungen wurden genehmigt. Für die Betroffenen fühle es sich trotzdem „anders an, wenn sie ihre Anliegen auf Augenhöhe äußern können“, Behandlungen würden besser angenommen.

(APA/red.)

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