runover: array(10) {
["class"]=>
string(12) "amf-run-over"
["id"]=>
string(10) "oewgk_2024"
["type"]=>
string(5) "image"
["path"]=>
string(90) "https://www.gesundheitswirtschaft.at/app/uploads/2024/02/O╠eGWK-2024_Banner-728x90px.jpg"
["url"]=>
string(21) "https://www.oegwk.at/"
["end"]=>
string(12) "202406150000"
["now"]=>
string(12) "202405030008"
["not_expired"]=>
bool(true)
["type_mobile"]=>
string(5) "image"
["path_mobile"]=>
string(91) "https://www.gesundheitswirtschaft.at/app/uploads/2024/02/O╠eGWK-2024_Banner-300x250px.jpg"
}
Mit 1. 1. 2008 sind Bestimmungen des Strafgesetzbuches
(StGB) betreffend neu formulierte gerichtliche Straftatbestände
gegen Bestechung und Geschenkannahme im privaten
und im öffentlichen Bereich in Kraft getreten.1
Die deutlichen Strafdrohungen einerseits, die Interpretationsbedürftigkeit
der Tatbestände andererseits haben zu
großer Unsicherheit in Wirtschaft und Verwaltung geführt.
Bitte melden Sie sich an, um den gesamten Beitrag zu lesen.
Loginnach Login weiterlesen
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:
Weiterlesen
Startschuss für die Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH
Weiterlesen
Patientensicherheit und Risikomanagement haben in den letzten Jahren einen großen Stellenwert
in den nationalen Gesundheitssystemen erhalten.
Ausgelöst und begünstigt wurde diese Entwicklung
durch verschiedene Initiativen auf internationaler Ebene.
Weiterlesen
Dedalus | Jastrinsky Baumanagement: Baustelle in der Pandemie | Moderne Betriebsführung: Lebensqualität im Fokus