MTD-Gesetzesentwurf in Begutachtung

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Autor: Scho

Am Mittwoch ist der neue MTD-Gesetzesentwurf (medizinisch-technische Dienste) in Begutachtung geschickt worden. Kürzlich hatte die geplante Novellierung des Gesetzes für Aufregung innerhalb der zugehörigen Berufssparten gesorgt. Sie fühlten sich zu wenig eingebunden und kritisierten fehlende Kompetenzen für die eigenen Berufsfelder. Der neue Entwurf bringt ihnen nun mehr Kompetenzen und trägt zur Aufwertung dieser Berufsgruppen bei.

Künftig können die rund 41.000 Menschen, die in Österreich einen höheren medizinisch-technischen Dienst ausüben, bestimmte Arzneimittel und Medizinprodukte selbst verschreiben. Rechtlich verankert wird auch die Möglichkeit, Behandlungen online durchzuführen. „Das neue Berufsgesetz erweitert ihre Tätigkeiten und nützt damit die hohe Kompetenz“, teilte Gesundheitsminister Johannes Rauch in einer Aussendung mit.

Zu den medizinisch-technischen Diensten gehören die Berufsgruppen der Physiotherapie, Diätologie, Ergotherapie, Logopädie, Orthoptik, Radiologietechnologie und Biomedizinischen Analytik. „Diese hochspezialisierten Berufe werden aufgewertet, damit wir die Kompetenzen im Gesundheitswesen bestmöglich nützen können“, so Rauch. Andere Aspekte des aktuellen Berufsrechts – wie etwa die Voraussetzungen zur Berufsberechtigung, -ausübung und -pflichten – bleiben großteils unverändert.

Mit künftigen Masterstudiengängen erhalten Angehörige der sieben Berufsgruppen die Möglichkeit, sich weiter zu spezialisieren. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden mit dem neuen MTD-Gesetz geschaffen. Inhaltliche Vorgaben und Eckpunkte legt der Gesundheitsminister per Verordnung fest.

(APA/red.)

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