runover: array(10) {
["class"]=>
string(12) "amf-run-over"
["id"]=>
string(20) "newsletter_anmeldung"
["type"]=>
string(5) "image"
["path"]=>
string(92) "https://www.gesundheitswirtschaft.at/app/uploads/2023/01/gw-Banner_1458x180px_Newsletter.jpg"
["url"]=>
string(48) "https://www.gesundheitswirtschaft.at/newsletter/"
["end"]=>
string(12) "202801310000"
["now"]=>
string(12) "202609282238"
["not_expired"]=>
bool(true)
["type_mobile"]=>
string(5) "image"
["path_mobile"]=>
string(91) "https://www.gesundheitswirtschaft.at/app/uploads/2023/01/gw-Banner_600x500px_Newsletter.jpg"
}
Das aktuelle Pflegegeld gibt aufgrund seiner Defizitorientierung starke Signale, die Menschen unselbstständigkeitsfördernd zu pflegen. Zusammen mit der pauschalierten Leistungsverrechnung ergibt sich ein Teufelskreis, der dazu führt, dass der Pflegebedarf und damit die Kosten steigen sowie die Selbstständigkeit und Lebensqualität der Patienten sinken. Doch es gibt Alternativen. Teil 2: Grundlagen eines neuen Pflegegeldmodells.
Bitte melden Sie sich an, um den gesamten Beitrag zu lesen.
Loginnach Login weiterlesen
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:
Weiterlesen
Was Krankenhäuser dafür tun können, dass mehrere Generationen gut miteinander arbeiten und Mitarbeitende bis zum Pensionsalter und sogar darüber hinaus gern und gesund im Unternehmen bleiben.
Weiterlesen
Die von der EU-Kommission im März 2011 verabschiedete Richtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung wird demnächst (bis Ende 2013) auch in den Mitgliedsstaaten zum verpflichtenden Regelwerk in der nationalen Rechtsprechung. Die Richtlinie regelt die Inanspruchnahme und Kostenerstattung medizinischer Leistungen, die in einem anderen Land als dem eigenen (Patienten-)Herkunftsland erbracht werden. Das Grundprinzip besteht dabei darin, dass den Patientinnen und Patienten in dem Land, in dem die Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch genommen werden, dieselbe Kostenerstattung zusteht, die sie bei einer Behandlung im eigenen Land erhalten würden. Health Technology Assessment (HTA) erfährt in dieser Richtlinie (Art 15) eine besondere Betonung: als Unterstützung für qualitativ-hochwertige, sichere, effiziente und quantitativ angemessene Versorgung.
Weiterlesen
Ein Patient ist unzufrieden und möchte seine Unzufriedenheit mitteilen. Hierfür ist im Krankenhaus der Elisabethinen eine entsprechende Stelle eingerichtet, in der Patienten oder deren Angehörige die Möglichkeit erhalten, direkt, vertraulich und unkompliziert Beschwerden vorzubringen.