Gebühr für Begleitung von Kindern im Spital soll geändert werden

Lesedauer beträgt 2 Minuten
Autor: Scho

Das Land Oberösterreich will die Gebühren für die Begleitung von Kindern in Krankenhäusern verändern. Ein entsprechender Verordnungsentwurf, der mit 1. August in Begutachtung geht, sieht vor, dass eine Begleitung von Kids bis zum 6. Geburtstag – bei chronisch kranken bis zum 14. Geburtstag – gratis wird. Danach werden aber 20 Euro pro Tag verlangt. Bisher lag der Selbstbehalt generell bei 5,10 Euro.

Landeshauptmannstellvertreterin Christine Haberlander (ÖVP), die für Gesundheit zuständig ist, will die knapp 30 Jahre alte Pflegegebührenverordnung des Landes neu regeln. Es gelte, Familien mit einem kranken Kind „bestmöglich“ zu entlasten, „indem wir dafür sorgen, dass diese ohnehin schwierige Situation nicht auch noch zu einer finanziellen Herausforderung wird“. Daher sollen die gesamten Gebühren für die Begleitung von Kindern in oberösterreichischen Fondskrankenanstalten bis zum 6. Geburtstag entfallen und ab dem 7. Lebensjahr 20 Euro pro Tag betragen. Ab 2026 erfolge eine jährliche Anpassung nach dem Verbraucherpreisindex, so Haberlanders Plan.

Sollten Kinder aufgrund von schweren Verletzungen oder Erkrankungen länger als 25 Tage stationär aufgenommen werden, entfalle ab dem 26. Tag der Kostenbeitrag. Für die Begleitung von chronisch kranken Kindern werden die 20 Euro erst ab dem 15. Lebensjahr des Patienten eingehoben.

Die in Aussicht gestellte finanzielle Entlastung trifft damit vor allem Familien mit jüngeren Kindern, ab dem 7. Lebensjahr wird deren Begleitung ins Spital teurer. Laut der noch aktuellen Gebührenverordnung braucht die Begleitperson für die Unterbringung und Verpflegung in einer öffentlichen „Krankenanstalt (egal ob in der allgemeinen Gebührenklasse oder in der Sonderklasse) nur einen Selbstbehalt von 5,10 Euro pro Aufenthaltstag bezahlen“, heißt es darin. Dieser Tagsatz sei „unabhängig vom Alter des Kindes“. Die Begleitung von Säuglingen ist gratis.

Im Österreichvergleich sei Oberösterreich aber auch mit dem Kostenbeitrag von 20 Euro bei den Begleitgebühren noch am günstigsten, wird argumentiert. Geplant ist, dass die neue Verordnung mit 1. Oktober 2025 in Kraft tritt.

(APA/red.)

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Historikerin: Habsburger waren Vorreiter bei Public Health

Historikerin: Habsburger waren Vorreiter bei Public Health

Insbesondere die Türkenkriege im 18. Jahrhundert sollen die habsburgische Gesundheitspolitik beflügelt haben, so die Historikerin Sabine Jesner. Neuartig war ihr zufolge die Vor- und Nachsorge für Soldaten.

ÖAMTC Flugrettung feiert ihren 40. Geburtstag

ÖAMTC Flugrettung feiert ihren 40. Geburtstag

Am 1. Juli 1983 hob Christophorus 1 erstmals in Innsbruck ab. Noch im selben Jahr folgte Christophorus 2 in Krems. Mittlerweile gibt es 17 Ganzjahres- und vier Winter-Stützpunkte plus einen Intensivtransporthubschrauber-Stützpunkt mit 31 Helikoptern, die rund 20.000 Einsätze im Jahr absolvieren.

Synlab verkauft Schweizer Labore an Rivalen

Synlab verkauft Schweizer Labore an Rivalen

Sonic Healthcare aus dem australischen Sydney ist in der Schweiz bereits mit 19 Laboren vertreten. Die Kartellbehörden haben dem Verkauf laut Sonic schon zugestimmt. Sonic Healthcare ist auch in Deutschland der wichtigste Konkurrent von Synlab.