Bayer-Vergleich in US-Glyphosat-Streitigkeiten nach Monsanto-Kauf

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Der deutsche Pharma- und Agrarchemiekonzern Bayer hat in den USA einen milliardenschweren Sammelvergleich zur Beilegung aktueller und künftiger Klagen zum Unkrautvernichter Roundup geschlossen. Die Zahlungen für den Sammelvergleich umfassten höchstens 7,25 Milliarden US-Dollar über bis zu 21 Jahre, wie der im DAX börsennotierte Konzern mitteilte. Der Sammelvergleich müsse vom Gericht in St. Louis (Bundesstaat Missouri) genehmigt werden, hieß es von den Leverkusenern.

Eine Vielzahl an Klagen belastet die Bayer-Bilanz seit Jahren. Dies sind gewissermaßen Altlasten der 2018 abgeschlossenen Übernahme des US-Konkurrenten Monsanto.

In den US-Klagen führten Kläger Krebserkrankungen auf Glyphosat zurück. Ein Gremium der Weltgesundheitsorganisation hatte den Wirkstoff, der in dem Unkrautvernichter-Produkt Roundup enthalten ist, als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft. Mehrere europäische Einrichtungen folgten dem nicht. Genauso weist der Glyphosat-Hersteller Bayer den Verdacht zurück, dass der Unkrautvernichter krebserregend sei.

Die Rückstellungen und Verbindlichkeiten des Konzerns für Rechtsstreitigkeiten insgesamt dürften durch den Sammelvergleich von 7,8 auf 11,8 Milliarden Euro steigen. Zudem habe die Tochterfirma Monsanto weitere vertrauliche Vergleiche vereinbart, um andere Glyphosat-Fälle beizulegen, hieß es vom Konzern.

Darüber hinaus hat sich Monsanto Anfang dieses Jahres den Angaben zufolge auch zu acht verbliebenen Urteilen im Zusammenhang mit der Umweltchemikalie PCB am Sky Valley Education Center im US-Bundesstaat Washington verglichen. Die Bedingungen hierzu seien ebenfalls vertraulich.

Die Vergleichsvereinbarungen zu Glyphosat folgten auf die Entscheidung des Obersten US-Gerichtshofes, den Fall des Klägers John Durnell zur Überprüfung anzunehmen. Dabei habe die Erwartung, dass das Oberste Gericht die Frage des Vorrangs von Bundesrecht bei Klagen wegen angeblich fehlender Warnhinweise überprüfen könnte, die Vergleichsverhandlungen erst möglich gemacht, teilte das Unternehmen mit.

Bayer erhofft sich Rückenwind von der Überprüfung durch den US Supreme Court. Der Fall beim Supreme Court bleibe von der Vergleichsvereinbarung unberührt und sei wichtig, um erhebliche Schadenersatzurteile aufzuheben, gegen die noch Rechtsmittel anhängig sind, und die nicht durch den Sammelvergleich abgedeckt sind, erklärte Bayer.

(APA/dpa/red.)

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