"Abnehmspritze" - Laut BK bereits "mehrere Betroffene" mit Problemen

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Autor: Scho

Ein mutmaßlich gefälschtes Diabetes-Medikament („Ozempic“) ist einer Salzburgerin laut ihren Anwälten legal von ihrem Schönheitschirurgen als Abnehm-Mittel verkauft worden, sie hat es nicht online bestellt. Die Frau musste mit schweren Gesundheitsproblemen im Krankenhaus behandelt werden. „Sie will, dass andere gewarnt werden, dass sie es über eine legale Quelle bekommen hat“, sagte ihre Juristin der APA. Das Bundeskriminalamt berichtete am Montag von „mehreren Betroffenen“.

Demnach ist es „nach der Anwendung gefälschter Produkte bereits zu Gesundheitsgefährdungen gekommen, die ohne sofortige ärztliche Behandlung zum Tode hätten führen können“, informierte das Bundeskriminalamt. Die betroffene Charge wurden von den Personen bei dem in Österreich ansässigen Arzt bezogen, hieß es seitens der Ermittler. Die Spritzen können auf legalem Wege lediglich von Ärzten über Apotheken bezogen werden, oder über Ärzte, welche über eine Hausapotheke verfügen. In diesem Falle dürften die Spritzen über einen anderen Weg bezogen worden sein. „Nach derzeitigem Ermittlungsstand könnten noch Bestände der betroffenen Charge im Umlauf sein, beziehungsweise durch andere Ärzte ebenfalls über diesen Weg bezogen worden sein“, warnte das Bundeskriminalamt potenziell weitere Patientinnen und Patienten. Da eine Überprüfung von selbst besorgten Spritzen aus unseriösen Quellen nicht möglich ist, sollten diese entsorgt werden. Sollte das Arzneimittel von einem Arzt bezogen worden sein, sollten Betroffene umgehend mit diesem Kontakt aufnehmen, so das Bundeskriminalamt.

„Ozempic“ zur Gewichtsreduktion erhalten

Die Salzburgerin musste im September nach der Anwendung des Mittels im Krankenhaus behandelt werden, sie hat sich am Montag über ihre Anwälte an die APA gewandt. Der Frau geht es mittlerweile wieder gut. Allerdings wird erst abgeklärt, ob ein Dauerschaden entstanden ist, sagte Lisa Holzmann von der Innsbrucker Kanzlei. Sie betonte auch, dass eine „echte Erkrankung bei der Mandantin nie vorgelegen hat“. Die Salzburgerin hat von ihrem Arzt, einen Salzburger Schönheitschirurgen, erstmals im Jänner das Mittel „Ozempic“ zur Gewichtsreduktion erhalten. Auf der ersten Rechnung sei vermerkt worden, dass die Frau am metabolischen Syndrom mit BMI über 30 leiden würde – fälschlicherweise, so die Kanzlei. „Da meine Mandantin selbst genau Buch führte über ihre Gewichtsreduktionen, weiß sie, dass sie am Vortag des 18. Jänners 2023 einen BMI von nur 27,9 aufwies. Auch sonst litt sie an keiner Begleiterkrankung bedingt durch ihr leichtes Übergewicht. Bereits dieser off-label-use war medizinisch überhaupt nicht indiziert bei meiner Mandantin“, steht im Schreiben.

Mehrmals soll die 31-Jährige das richtige Medikament erhalten haben, bis ihr am 12. September das „mutmaßlich gefälschte Arzneimittel“ übergeben wurde. Am 20. September landete die Frau mit einer Unterzuckerung und einem Krampfanfall im Krankenhaus. Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) informierte vergangenen Donnerstag darüber, dass diese schwerwiegenden Nebenwirkungen ein Indiz dafür sind, dass in dem Produkt fälschlich Insulin anstelle des Wirkstoffs Semaglutid enthalten war. Laut der Rechtsanwaltskanzlei hatte die Frau zum Zeitpunkt der Einnahme einen BMI von 26. Man könne von Glück sprechen, „dass sie das überlebt hat“, sagte die Juristin im Gespräch mit der APA. Der Preis für das Mittel habe sich zuletzt auch verdoppelt, berichtete sie. Fast 500 Euro hätte die Frau pro Packung dafür bezahlt.

Nach dem Krankenhausaufenthalt wurde die Salzburgerin laut Rechtsvertretung sowohl vom Arzt als auch dessen Zulieferer „ständig kontaktiert“. Der Zulieferer berichtete, dass er das Produkt am 6. September dem Arzt geliefert und zwei Tage später einen Rückruf initiiert habe. „Da meine Mandantin aber überhaupt nicht von ihrem Arzt und auch nicht von seinem Zulieferer umgehend über einen Rückruf informiert wurde, wird meine Mandantin nunmehr sämtliche ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel im zivil- und strafrechtlichen Sinn ausschöpfen und möchte mit dieser medialen Richtigstellung insbesondere andere Personen warnen, denen möglicherweise auch über eine legale Quelle, nämlich über die Konsultation bei einem Arzt, dieses höchstwahrscheinlich gefälschte Medikament ausgehändigt wurde“, wurde in der Stellungnahme betont. Die Frau hat sich dem Strafverfahren auch als Privatbeteiligte angeschlossen. Das BASG betonte bereits vergangene Woche, dass es keine Hinweise gebe, dass die gefälschten Produkte von legalen Apotheken an Patientinnen und Patienten abgegeben wurden.

Typ-2-Diabetes & starkes Übergewicht

Das rezeptpflichtige Arzneimittel „Ozempic“ enthält den Wirkstoff Semaglutid und ist für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Typ-2-Diabetes zugelassen. Der Wirkstoff Semaglutid in „Ozempic“ kann auch als Mittel gegen starkes Übergewicht eingesetzt werden. Auch der Hersteller Novo Nordisk hatte bereits mitgeteilt, dass es einen deutlichen Anstieg an illegalen Onlineverkäufen gebe. Es kam durch die zweckfremde Verwendung bereits zu einer begrenzten Verfügbarkeit von „Ozempic“ für Diabetikerinnen und Diabetiker.

Laut Europäischer Arzneimittelbehörde (EMA) in Amsterdam sind in verschiedenen EU-Staaten und Großbritannien gefälschte „Ozempic“-Diabetes-Pens aufgetaucht. Die Spritzhilfen mit Labels in deutscher Sprache stammten von Großhändlern in Österreich und Deutschland. Laut einem Europol-Mitarbeiter geht es sowohl um gefälschte als auch gestohlene Produkte. Fälschungen von „Ozempic“ sind bereits in mindestens 14 Ländern aufgetaucht, neben Österreich und Deutschland auch Großbritannien, Ägypten und Russland.

Der gefälschte Pen unterscheidet sich farblich zum Original, das „blau“ ist dunkler als beim Original, informierte das Bundeskriminalamt am Montag. Auch das Sichtfenster ist anders. Bei der Fälschung ist es komplett durchsichtig, beim Original mit grauer Farbe umkleidet. Ebenfalls unterschiedlich ist der Dosiseinstellring. Dieser lässt sich bei der Fälschung ausfahren, was beim Original nicht möglich ist. Die beiliegenden Nadeln sollten eine Länge von sechs Millimetern aufweisen, die der Fälschung beiliegenden haben eine Länge von vier Millimetern.

(APA/red.)

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