Amtshaftungsklage um Verhütungsspirale abgewiesen

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Autor: Scho

Die spanische Firma Eurogine, Hersteller von Verhütungsspiralen, hat im Frühjahr 2018 wegen eines Materialfehlers eine Reihe von Chargen ihrer Produkte zurückgerufen. In Österreich sind Musterprozesse anhängig, die darauf abstellen, dass das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) nicht ausreichend darüber informiert habe. In einem Fall wurde nun die Klage abgewiesen, berichtete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Obfrau des Verbraucherschutzvereins (VSV), am Freitag.

Der VSV unterstütze 176 Frauen, die durch fehlerhafte Verhütungsspiralen von Eurogine Schaden erlitten hätten, bei Amtshaftungsansprüchen gegen die Republik Österreich. Denn das BASG habe „zu spät, zu leise und unvollständig informiert“. Nach der Abweisung einer Klage seien weitere vier Verfahren gerichtsanhängig. Für 171 Frauen gibt es laut der Konsumentenschützerin bis zur Klärung der Musterprozesse einen Verjährungsverzicht der Republik.

Das nunmehr ergangene Urteil lasse sich so auf den Punkt bringen, kritisierte Holzinger-Vogtenhuber: „Zusehen bei Gefahren für Frauen mit fehlerhaften Spiralen reicht aus.“ Das Gericht sei davon ausgegangen, dass das BASG auf eine Informationsweitergabe in der Lieferkette – vom Hersteller zu den Anwendern, den Ärztinnen und Ärzten, und von diesen zu den behandelten Frauen – vertrauen durfte. Die Veröffentlichung einer Sicherheitswarnung auf der Website des BASG Ende September 2020 sei ausreichend, eine Presseaussendung nicht nötig gewesen. Die Klägerin werde jedenfalls dagegen Berufung einlegen.

Warnung „nur auf die Website gestellt“

„Wir halten diese rechtliche Beurteilung für falsch. Das BASG hätte im Herbst 2019 anhand der Rückmeldungen des österreichischen Vertriebspartners von Eurogine erkennen müssen, dass eine Information der betroffenen Frauen über deren Ärzte nicht funktioniert hat. Immerhin haben bei einer Befragung des VSV von über 300 betroffenen Frauen rund 97 Prozent angegeben, von ihren Ärzten nicht präventiv gewarnt worden zu sein“, sagte Holzinger-Vogtenhuber. „Als dann Ende September doch eine Sicherheitswarnung des BASG veröffentlicht wurde, wurde diese nur auf die Website gestellt und keine Medienarbeit gemacht.“

Bei den Verhütungsspiralen wurden wegen eines Materialfehlers Kunststoffarme vorzeitig brüchig und konnten daher bei der Entfernung oder auch spontan brechen. Teile blieben laut Berichten häufig in der Gebärmutter der Frauen zurück.

(APA/red.)

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