Gutachten: Behindertenrat sieht weiter Reformbedarf

Lesedauer beträgt 1 Minuten
Autor: Scho

Der Österreichische Behindertenrat begrüßt den Rechtsanspruch auf die Mitnahme einer Vertrauensperson bei Begutachtungen, sieht aber weiteren Reformbedarf. In einem Positionspapier werden unter anderem verpflichtende Aus- und Weiterbildungen für Gutachterinnen und Gutachter, der Einsatz multiprofessioneller Teams, barrierefreie Begutachtungsverfahren, organisatorische und finanzielle Unabhängigkeit sowie unabhängige Beschwerdestellen gefordert.

Ab 1. September besteht bei Begutachtungen ein Rechtsanspruch auf die Mitnahme einer Vertrauensperson. Der Behindertenrat sieht aber noch „zentrale Herausforderungen“. Dazu gehören die „teilweise fehlende fachliche Expertise“, die Qualität der Gutachten, Barrierefreiheit, die Unabhängigkeit der Begutachtung sowie ein wirksames Beschwerdemanagement.

„Gutachten entscheiden über den Zugang zu wichtigen Leistungen und Förderungen“, schreibt der Behindertenrat. Umso wichtiger sei es, dass diese fachlich fundiert, menschenrechtskonform und fair durchgeführt werden.

(APA/red.)

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Neue Behandlungsleitlinien für Junge mit offener Geschlechtsidentität
Transgeschlechtlichkeit

Neue Behandlungsleitlinien für Junge mit offener Geschlechtsidentität

In jahrelanger Arbeit haben Experten "Leitlinien für Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter" erarbeitet. Ein möglichst individueller Zugang sei dabei am zielführendsten.