Niedergelassene Ärzteschaft: Telefonische Krankmeldung weiter uneingeschränkt möglich

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Autor: Scho

„Aus unserer Sicht ist die telefonische Krankmeldung bei allen Krankheiten möglich. In manchen Bundesländern wie zum Beispiel Wien ist die telefonische Krankmeldung durch die telemedizinischen Regeln im Gesamtvertrag nie beendet worden. Und auch in den übrigen Bundesländern obliegt darüber hinaus die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und der Arbeitsfähigkeit grundsätzlich der Ärztin oder dem Arzt. Wenn die Ärztin oder der Arzt der Meinung ist, dass ein Patient arbeitsunfähig ist, wird er auch krankgeschrieben – auch telefonisch, wenn das möglich ist. Sicher wird es aber auch weiterhin notwendig sein, gegebenenfalls eine Abklärung in der Ordination vorzunehmen“, kommentiert Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, die aktuellen Diskussionen rund um die telefonische Krankmeldung. „Patientinnen und Patienten sollten sich daher nicht verwirren lassen. Ärztinnen und Ärzte sind mit der telefonischen Krankmeldung selbstverständlich jederzeit äußerst verantwortungsbewusst umgegangen – schließlich kennen sie ja ihre Patientinnen und Patienten auch am besten. Die Ärztinnen und Ärzte handeln auch weiterhin sehr verantwortungsvoll. Um mögliche Ansteckungen zu vermeiden und eine Krankheitsausbreitung zu verhindern, ist die telefonische Krankmeldung eine hervorragende Maßnahme“, sagt Wutscher.

Wutscher verwies in diesem Zusammenhang auch darauf, dass in den Ordinationen nach wie vor FFP2-Maskenpflicht besteht und sich Patientinnen und Patienten vor dem Arztbesuch telefonisch in den Ordinationen anmelden sollten. „Das sind ebenfalls zwei Kernelemente, wie wir die Arztpraxen in Österreich sicher halten können“, so Wutscher.

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