Der deutsche Bayer-Konzern hat im Rechtsstreit mit Johnson & Johnson wegen angeblich irreführender Werbung für ein Medikament bei Prostatakrebs eine Niederlage einstecken müssen. Ein Richter wies den Antrag des Leverkusener Pharmakonzerns auf ein Verbot per einstweiliger Verfügung am späten Freitagabend ab. Bayer wirft dem US-Konkurrenten vor, fälschlich zu behaupten, dass dessen Medikament Erleada das Sterberisiko im Vergleich zu Bayers Präparat Nubeqa um 51 Prozent senke.

Dem New Yorker Richter zufolge konnte Bayer jedoch nicht darlegen, dass die Klage in der Hauptsache voraussichtlich Aussicht auf Erfolg habe. Die von Johnson & Johnson zitierten Studienauswertungen wiesen keine derart gravierenden methodischen Fehler auf, dass die Werbeaussagen falsch oder irreführend seien, hieß es in der 41-seitigen Urteilsbegründung. Während eine Bayer-Sprecherin mitteilte, das Unternehmen sehe der Entscheidung in der Hauptsache weiterhin zuversichtlich entgegen, sprach Johnson & Johnson von einem Sieg für die Patienten.
Im Jahr 2025 belief sich der Umsatz mit Nubeqa auf 2,39 Milliarden Euro. Das Konkurrenzmittel Erleada brachte Erlöse von 3,57 Milliarden Dollar ein.
(APA/Reuters/red.)


