Förderung Typ B

Seit 1. März können Primärversorger um Förderungen für Investitionen einreichen. Das Förderspektrum reicht von Ordi-Erweiterung bis E-Car. Wichtig: Keine Anschaffung darf vor Einreichung des Antrages getätigt werden, wenn man dafür Geld will.

Das Team des Wiener PVZ Sonnwendviertel nützt die Gunst der Stunde. „Die neuen Förderungen sind so willkommen wie warmer Mairegen“, freut sich Sebastian Huter. Er ist einer der Mitbegründer des neuen PVZ am Rande des 10. Wiener Gemeindebezirks Favoriten. Seine Mitgründer Martin Cichocki, Maria de la Cruz Gomez Pellin und er haben die Tore ihrer neuen Gemeinschaftsordination im Oktober des Vorjahres geöffnet. Mit den ersten Erfahrungen kommen die ersten Investitionen: „Der tägliche Ordinationsablauf zeigt, was wir besser machen müssen.“ Eine der ersten Adaptierungen ist der Ausbau der Ordinationssoftware, um den Bedürfnissen eines vielteiligen Gesundheitszentrums besser zu entsprechen. Das Investitionsvolumen für das neue System liegt bei 20.000 Euro. „Das neue Förderinstrument kommt für uns wie gemalt.“ Das PVZ Sonnwendviertel hat mit 1. März Förderanträge für eine neue Ordinationssoftware und für die Anschaffung eines 24-Stunden-Blutdruckmessgeräts eingereicht. Adressat der Einreichungen ist das Austria Wirtschaftsservice aws, das die PVE-Förderungen abwickelt. Bei den Projektförderungen (Förderung Typ B) können mehrere Investitionsvorhaben auf einmal zusammengefasst werden. Die Chancen stehen für Huter und KollegInnen gut, dass 50 Prozent der förderbaren Kosten zugeschossen werden. Die maximale Unterstützung für Investitionen aus den Förderungen Typ B beträgt 200.000 Euro.

Durchbruch in den Planungen

Noch nie waren die finanziellen Umstände für Primärversorgungseinheiten so günstig wie derzeit. Die EU hat der Verwendung von 100 Millionen Euro aus dem Aufbau- und Resilienz Fonds zur Unterstützung der heimische Primärversorgung zugestimmt – ein ungeheurer Boost für die nachhaltige und umfassende Patientenversorgung im extramuralen Bereich. Die PVE-Förderungen bestehen aus zwei Programmen:

  • Typ A ist ausschließlich für PVE-Gründungen gedacht und wird den Schwerpunkt des Gesamtprogrammes übernehmen (siehe ÖKZ 1-2/2022). Anträge für die Gründungsförderungen sind bereits seit 1. Februar über die Webseite https://primaerversorgung.gv.at möglich. Abgewickelt und geprüft werden die Eingaben wie erwähnt vom aws.
  • Typ B richtet sich an die Betreiber bestehender PV-Zentren oder PV-Netzwerke. Mit den Projektförderungen werden digitale Modernisierungen und ökologisch relevante Adaptierungen in den bereits bestehenden PVE angesprochen. Die zweite Schiene der Projektförderungen (Typ B) wurde mit 1. März gestartet.

Erweiterungen und Modernisierungen

Die Bandbreite des Programms reicht von baulicher Erweiterung über E-Car-Anschaffung bis zu digitalen Modernisierungen. Auch wird der Erwerb von Räumlichkeiten für die PVE-Nutzung unterstützt. Allerdings gibt es dabei eine Kostenobergrenze von in Summe 270.000 Euro netto, maximal jedoch 3.000,– Euro/m². Neue Medizintechnik wird bis zu 40.000 Euro gefördert, Laptops, Computer, Mobiliar oder behindertengerechte Ausstattung werden bis zu Kosten von 20.000 Euro als förderwürdig anerkannt und mit 50 Prozent unterstützt. Spannend sind die Förderungen bei Investitionen in nachhaltige Mobilität und Weiterbildung. Fahrräder mit und ohne e-Antrieb können ebenso bezuschusst werden wie Coaching, Workshops für Teambuilding oder Prozessoptimierung. Unter den Anfragen bei den Informationsabenden der GÖG entpuppten sich Fragen zu Bildungsprogrammen im Bereich der Diagnosecodierung als deutliche Schwerpunkte.
Ebenfalls in das Spektrum der Projektförderungen fällt der Kauf von E-Cars für die betriebliche Verwendung. Unterstützt wird dabei der Ankauf von Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb (einspurige und mehrspurige Fahrzeuge) mit einem Basisbruttolistenpreis von maximal 60.000,– Euro. Die förderbaren Kosten betragen jedoch maximal 40.000,– Euro netto. Die aws fördert dabei auch gebrauchte Güter – egal ob E-Auto oder andere betrieblich bedingte Anschaffungen. Wichtig ist nur, dass die Gebrauchtgüter von unabhängigen Dritten erworben werden und nicht aus der Privatsphäre in das betriebliche Anlagevermögen geschmuggelt werden.

Nicht kaufen vor Antrag

Das größte administrative Missverständnis unter den bislang eingereichten Projekten ist nach Angaben der GÖG die Tatsache, dass nur Projekte und Kosten anerkannt werden, die nach Antragstellung getätigt werden. Der sogenannte Anerkennungsstichtag fällt auf den Zeitpunkt des Einlangens des Förderantrages beim aws. Kosten, die davor entstanden sind, werden nicht anerkannt. Ganz heikel ist diese Regelung in Bezug auf Planungskosten. Auch diese werden nur berücksichtigt, wenn sie nicht vor Antragseingang entstanden sind. Dies führt bei Bau- oder Sanierungsprojekten zu langen Umsetzungszeiten. Dies ist wichtig, da die Projektförderung nur Rechnungen berücksichtigt, die spätestens ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Förderzusage ausgestellt werden.

Vergleichsanbote abliefern

Die Einreichungen nach Typ B-Förderungen müssen wie Gründungsförderungen einen Kosten- und Finanzierungsplan beinhalten. Dabei werden die geplanten Investitionen in Ausmaß und Umsetzung beschrieben. Für Förderwerber mitunter verwirrend ist der verlangte „Nachweis der Preisangemessenheit“. Bei Anschaffungen im Volumen von höher als 100.000,– Euro ist die Vorlage dreier Anbote notwendig. Bei einer Auftragssumme unter 100.000,– Euro sind zwei Offerte ausreichend. Die aws akzeptiert den Zuschlag an das wirtschaftlichste Anbot und nicht ausschließlich an das billigste. Ist das aws mit einer Einreichung nicht zufrieden, gibt es eine Nachfrist für Verbesserungen. Werden keine neuen Unterlagen nachgereicht, wandert der Förderantrag ohne Benachrichtigungen in die Rundablage, bzw. „wird außer Evidenz gestellt“, wie dies im Verwaltungsdeutsch heißt.

Projektförderungen erlauben die Einreichung mehrerer Vorhaben auf einmal. Darum hat die Geschäftsführung des PVZ Sonnwendviertel Softwareaktualisierung und medizintechnische Anschaffung (24-Stunden-Blutdruckmesser) in einen Antrag gepackt. Dies ist vom aws durchaus gewünscht. Es können aber auch später Projekte eingereicht werden. So steht laut Sebastian Huter für das Sonnwendviertel für 2023 der Ankauf eines E-Bikes auf der Willhaben-Liste. Von den drei ärztlichen PVZ-Gründern hat bislang nur einer ein Auto.

Noch wird dem aws-Entscheid entgegengefiebert. Der Förderantrag des PVZ Sonnwendviertel zählte zu den ersten Einreichungen aus der Kategorie der Projektförderungen für Primärversorger. Sebastian Huter ist optimistisch: „Die Auskünfte der Ansprechpersonen waren gut, unsere Anträge konkret. Da sollte nichts schiefgehen.“    //

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Weiterlesen

Verbesserung der Nachsorge von Schlaganfällen: Ergebnisse des Schlaganfall-Lotsen-Projektes STROKE-OWL

In der Akutversorgung des Schlaganfalls nimmt Deutschland weltweit eine Spitzenposition ein – vor allem aufgrund der flächendeckenden Versorgung mit Stroke Units. Bei der Nachsorge von Schlaganfällen gibt es hierzulande allerdings noch einiges zu verbessern, denn hier gibt es ein Schnittstellenproblem zwischen stationärer und ambulanter Versorgung.