Teil I: Was Compliance für Kliniken bedeutet

Lesedauer beträgt 1 Minuten
Autor: Monika Ploier, Ulrike Pöchinger

Gesundheitseinrichtungen finden sich im Zuge behördlicher Kontrollen oder Gerichtsverfahren immer öfter in juristischen Konflikten. Mit dieser mehrteiligen Serie dürfen wir Bewusstsein schaffen, wie ein gut aufgestelltes Compliance-System Sicherheit bietet.

Das Modewort „Compliance-System“ führt bei vielen Ärzt:innen und Manager:innen zu einer – zum Teil unbewussten – inneren Ablehnung und einem sturen „das brauchen wir nicht, bei uns passt eh alles“. Leider wird dadurch häufig übersehen, was alles unter „Compliance“ fällt und wie wichtig es ist, auch bestehende Systeme immer wieder neu zu evaluieren und zu aktualisieren. Seit der Einführung des sog. Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes, durch das auch Unternehmen selbst strafrechtlich belangt werden können, ist es umso bedeutender, einen genauen Überblick über die Gesamtheit der das jeweilige Unternehmen treffenden Regelungen, Maßnahmen, Strukturen und Prozesse sicherzustellen und unternehmensinterne Regelungen und Vorgaben zu treffen.

Gerade in Gesundheitseinrichtungen, für die eine Vielzahl an regulatorischen Bestimmungen gilt, ist die eine Gesamtschau auf Pflichten und Vorgaben besonders wichtig. Immerhin droht Gesundheitseinrichtungen im Falle eines Zuwiderhandelns im schlimmsten Fall sogar die behördlich angeordnete Schließung und der Entzug der Betriebsbewilligung. Im Laufe der folgenden Beiträge dürfen wir Ihnen daher eine Darstellung geben, wie wichtig die Kenntnis und korrekte Umsetzung der Rechtsvorschriften ist in den Bereichen

– Aufarbeitung und Einhaltung der Berufsrechte (wer darf was, wer muss was)
– Aufarbeitung und Einhaltung der krankenanstalten­rechtlichen Regularien
– Aufarbeitung und Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regularien
– Aufarbeitung und Einhaltung der arbeitsrechtliche Bestimmungen
– Einführung eines ordnungsgemäßen Beschwerdemanagements für Patient:innen samt Haftungsfallmanagement
– Einführung eines Meldesystems für Mitarbeiter:innen
– Aufbau eines internen Audit-Systems bzw Etablierung eines internen Monitoringsystems
– Vorgaben, wie in welchen Situationen vorzugehen ist (Bespiel: polizeiliche Anforderung von Unterlagen, vor Ort-Präsenz mit Hausdurchsuchungsbefehl etc)
– uvm.

Für eine Vielzahl der Vorschriften, die für Gesundheitseinrichtungen vorgesehen sind, gilt, dass diese als sog. „Schutzgesetze“ ausgestalten sind – somit zum besonderen Schutz für Patient:innen und Mitarbeiter:innen. Falls sich im Rahmen einer behördlichen Einschau oder aufgrund einer Anzeige von Patient:innen die Frage auftaucht, ob gegen derartige Schutzgesetze verstoßen worden ist, können unter Setzung sehr kurzer Fristen oder in Härtefällen unmittelbar vor Ort Unterlagen angefordert werden, aus denen sich konkrete Handlungsanweisungen für Mitarbeiter:innen, Nachweise, Dokumentationen etc. ergeben. Sind diese nicht in ausreichendem Maß und der erforderlichen sorgfältigen Qualität vorhanden, so wird davon ausgegangen, dass kein ausreichendes Compliance-System besteht. Das kann – je nachdem, welche Behörde in die Prüfung involviert ist – zu unangenehmen rechtlichen Konsequenzen führen.

Für einen juristischen Laien ist es fast unmöglich, alle gesetzlichen Regelungen, die für ihn verbindlich sind, zu kennen. Um ein (strafrechtliches) Risiko überhaupt erst erkennen zu können, muss dieses daher mit Experten ausreichend analysiert werden und interne Vorgaben zur bestmöglichen Vermeidung von juristischen Komplikationen müssen verfasst werden. Durch diese neue Rechtsserie hoffen wir, Ihnen dafür ein erstes Rüstzeug anbieten zu können.  

Über die Autorinnen:

Go2Legal Med
RA Dr. Monika Ploier (li.) und RA Mag. Ulrike Pöchinger
E-Mail: ploier@hlmk.at und office@poechinger.at

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