"Social Egg Freezing": Bauer will Altersgrenze zwischen 45 und 50

Lesedauer beträgt 2 Minuten
Autor: Scho

Familienministerin Claudia Bauer (ÖVP) will das „Social Egg Freezing“ rasch gesetzlich verankern. Sie spricht sich „nach vielen Expertengesprächen“ für eine Altersgrenze zwischen 45 und 50 Jahren für das Einsetzen von eingefrorenen Eizellen aus. Für die Entnahme von Ei- und Samenzellen brauche es ihrer Ansicht nach keine Altersgrenze. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Verbot, Eizellen ohne medizinischen Grund einzufrieren, 2025 als verfassungswidrig beurteilt.

Bis zum 31. März 2027 braucht es eine neue Gesetzeslage, danach wird das Verbot aufgehoben. „Wir sollten uns hier keine Zeit mehr lassen, das zu regeln“, betonte Bauer in einer Pressemitteilung. Diverse andere Länder erlauben die Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen auch ohne medizinische Indikation, so etwa Deutschland, Tschechien oder Spanien. Bauer beschäftigt sich derzeit bei einem Arbeitsbesuch in Berlin mit dem Thema; sie trifft die deutsche Familienministerin Karin Prien und besucht eine Kinderwunsch-Beratungsstelle.

Begleitend zur Einführung der Möglichkeit der Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen müsse man die Betroffenen über die Risiken aufklären – sie etwa vor einer allzu großen Sicherheit warnen, dass der Kinderwunsch damit sehr viel später noch erfüllt werden kann. Weiterentwickelt werden soll außerdem der IVF-Fonds. Dieser unterstützt Paare bei der Erfüllung ihres Kinderwunsches, wenn eine In-vitro-Fertilisation medizinisch notwendig ist.

Bauer will den Fokus auf ungewollte Kinderlosigkeit und die Unterstützung von Paaren in dieser Lage legen: „Kinder sind etwas Schönes. Umso schmerzlicher ist es für Paare, wenn sich der eigene Kinderwunsch nicht gleich erfüllen lässt.“ 10 bis 15 Prozent aller Partnerschaften in Österreich seien ungewollt kinderlos. Die öffentliche Debatte werde derzeit oft von den Stimmen derjenigen dominiert, die keine Kinder wollen oder es bereuen, Kinder bekommen zu haben. „65 Prozent der jungen Menschen wünschen sich eine Familie mit Kindern“, so Bauer. „Junge Menschen mit Kinderwunsch sollten vorsorgen können, wenn sie noch nicht den richtigen Partner oder die richtige Partnerin gefunden haben.“

Erneut plädierte sie auch für die Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes mit Opt-Out-Möglichkeit bei Schwangerschaftsverlust nach dem Vorbild Deutschlands. Mütter, die ihr Kind vor oder während der Geburt verlieren, sollen mehr rechtliche Absicherung und Wahlfreiheit erhalten. Ab der 13. Schwangerschaftswoche soll es bis zu zwei Wochen Mutterschutz geben, ab der 17. bis zu sechs Wochen und ab der 20. bis zu acht Wochen. Gleichzeitig sollen bestehende Möglichkeiten wie Krankenstand bleiben.

SPÖ und NEOS hatten sich in der Vergangenheit gegen Mutterschutz bei Fehlgeburten ausgesprochen. Die Sozialdemokraten sahen im aktuellen Modell, womit Frauen in Krankenstand gehen können, eine sicherere Basis. Die NEOS befürchteten gar Einschränkungen beim straffreien Schwangerschaftsabbruch. Schließlich würde Bauers Idee zufolge direkt nach der 12. Schwangerschaftswoche, bis zu der ein Abbruch straffrei möglich ist, Mutterschutz gelten.

(APA/red.)

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Großbritannien: Verbände beklagen katastrophale Situation in Notaufnahmen

Großbritannien: Verbände beklagen katastrophale Situation in Notaufnahmen

In Großbritannien sterben nach Schätzungen von Verbänden 300 bis 500 Menschen pro Woche, weil sie bei Notfällen nicht rechtzeitig oder nicht angemessen versorgt werden. Der Vizepräsident des Royal College of Emergency Medicine, Ian Higginson, bekräftige die am Wochenende bekannt gewordenen Zahlen gegenüber der BBC. Er wies die Vermutung zurück, dass es sich um vorübergehende Schwierigkeiten handle.

Keine Tierversuchs-Pflicht für US-Medikamentenentwicklung

Keine Tierversuchs-Pflicht für US-Medikamentenentwicklung

In den USA ist nicht mehr vorgeschrieben, dass alle Arzneimittel an Tieren getestet werden müssen, bevor sie an Menschen erprobt werden. US-Präsident Joe Biden hatte im Dezember ein entsprechendes Gesetz unterschrieben, das Tierversuche in der Arzneimittelentwicklung zwar nicht verbietet, aber auch nicht mehr vorschreibt.