Patientinnen und Patienten, beziehungsweise deren Ärztinnen und Ärzte, sollen künftig überall in der EU auf ihre Gesundheitsdaten zurückgreifen können. Unterhändler der EU-Staaten (Rat) und des EU-Parlaments einigten sich auf den sogenannten „EU-Gesundheitsdatenraum“. Auch für die Forschung sollen die Daten teilweise verfügbar werden. Bis auf einige Fälle soll es aber eine Opt-out-Möglichkeit geben.
In Österreich hatte es die Befürchtung gegeben, dass die Opt-out-Option bei der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA durch die neue EU-Regelung ausgehebelt werden könnte. Laut einer Aussendung der EU-Parlaments sieht die neue Verordnung aber ein Opt-out vor, mit allerdings einer Ausnahme für Fälle in denen es um „vitale Interessen“ geht. Auch gegen die Nutzung der Daten für die Forschung könne man sich entscheiden. Auch hier gibt es aber Ausnahmefälle.
„Die Regierungen der EU haben sich mit dem Europäischen Parlament über den Europäischen Gesundheitsdatenraum geeinigt. Strenger Datenschutz und eine Opt-out-Möglichkeit für Patient:innen werden damit Realität. Das hat Österreich in den Verhandlungen erfolgreich eingebracht“, zeigte sich Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) in einem der APA übermitteltem Statement zufrieden. Jeder Bürger könne entscheiden, ob Ärzte oder Wissenschafter Zugang auf ihre Daten erhalten, so Rauch. Bei öffentlichem Interesse, könnten das die EU-Staaten selbst regeln. „Es gibt KEINE gemeinsame Datenbank, jeder Zugriff auf Gesundheitsdaten für die Forschung wird von den einzelnen Staaten nach strengen Kriterien geprüft“, betonte Rauch zudem.
Grundsätzlich soll das EU-Gesetz es ermöglichen, egal wo man in der EU ist, es behandelndem Personal zu ermöglichen, auf Daten wie beispielsweise Vorerkrankungen, Röntgenbilder oder Medikamentenverschreibungen zuzugreifen. Auch für Forschungszwecke oder für eine bessere politische Entscheidungsfindung soll es möglich sein, dass die Daten anonymisiert (oder in einigen Fällen pseudonymisiert) zur Verfügung gestellt werden. Für Werbe-, Versicherungs- oder Kreditvergabezwecke soll dies aber verboten sein.
Die in der Nacht gefundene Einigung muss nun noch formal vom EU-Parlament und dem Rat abgesegnet werden. Das gilt in der Regel als Formsache. Jüngst gab es allerdings mehrere Fälle, in denen bereits ausverhandelte EU-Gesetzte von einigen EU-Staaten wieder beanstandet wurden.
(APA/red.)