Mitnahme von Vertrauensperson wird erleichtert

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Autor: Scho

Die Praxis bei medizinischen Begutachtungen durch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hat zuletzt für viel öffentliche Kritik gesorgt. Nun soll ein Rechtsanspruch auf die Mitnahme einer Vertrauensperson bei sämtlichen Begutachtungen eingeführt werden. Der Sozialausschuss des Nationalrats hat am Dienstag auf Initiative der Koalitionsparteien einhellig den Weg für den Beschluss einer entsprechenden Sozialversicherungsnovelle geebnet, berichtete die Parlamentskorrespondenz.

Derzeit besteht nur bei PVA-Begutachtungen im Zuge von Pflegegeldeinstufungen ein Rechtsanspruch auf Mitnahme einer Vertrauensperson. Nun wird ein solcher auch für medizinische Untersuchungen in Folge eines Antrags auf Gewährung einer Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension sowie für Angelegenheiten der beruflichen Rehabilitation gesetzlich festgeschrieben. Die Betroffenen sind laut Koalitionsantrag im Voraus darüber zu informieren, ausgenommen davon sind unangekündigte Hausbesuche bei Verdacht auf Sozialleistungsbetrug.

Eine analoge Regelung wird es darüber hinaus für ärztliche Untersuchungen im Auftrag des Sozialministeriumservice und im Bereich des Sozialentschädigungsrechts geben. Dabei geht es etwa um die Einschätzung des Grads der Behinderung für Behinderten- und Parkausweise sowie um die Gewährung von Hilfeleistungen nach dem Heeresentschädigungsgesetz, dem Impfschadengesetz und dem Verbrechensopfergesetz. Auch das Opferfürsorgegesetz und das Kriegsopferversorgungsgesetz wurden mit einem gesonderten – ebenfalls einstimmig angenommenen – Gesetzesantrag kurzfristig noch einbezogen. Gelten soll all das ab 1. September 2026.

(APA/red.)

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