Die neuerlichen Ermittlungen gegen den Gründer und Mehrheitseigentümer des Corona-Testkit-Anbieters Lead Horizon, Michael Putz, die seit Oktober 2023 gegen ihn geführt wurden, sind nun eingestellt worden. Nach einer Anzeige hat die Wiener Wirtschaftspolizei wegen Untreue gegen den Unternehmer sowie wegen Untreue und Bilanzfälschung gegen die Geschäftsführung ermittelt. Nach eingehender Prüfung hat die Staatsanwaltschaft Wien das Ermittlungsverfahren Mitte Jänner eingestellt.
Die Anklagebehörde argumentierte, dass „kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung“ bestehe. Die in der Sachverhaltsdarstellung erhobenen Vorwürfe seien „spekulativ“ und seien entkräftet worden. „Der schon ursprünglich aufgrund vorwiegend bloßer Mutmaßungen des Anzeigers vorliegende Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung konnte nach Einlangen der Stellungnahmen beider Beschuldigter samt umfassender Unterlagen, die sich jeweils leugnend verantworten, nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit erhärtet werden“, begründete die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung, die der APA vorliegt.
Michael Putz, Gründer und Mehrheitseigentümer von Lead Horizon: „Dieser Rachefeldzug, diese Rufschädigung, Diffamierung und Kriminalisierung (…) müssen ein Ende haben.“
Die Ermittlungen beruhten erneut auf einer Sachverhaltsdarstellung, die einer der ehemaligen Geschäftsführer, Christoph Steininger, am 12. Oktober bei der Wirtschaftspolizei eingebracht hat. Bereits im Frühjahr 2023 hatte die Staatsanwaltschaft Wien auf Basis einer Anzeige eine mögliche Untreue, Urkunden- und Beweismittelfälschung sowie einen allfälligen Verstoß gegen das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz geprüft, diese jedoch allesamt eingestellt.
„Dieser Rachefeldzug, diese Rufschädigung, Diffamierung und Kriminalisierung meiner Person und der Lead Horizon durch den gescheiterten Minderheitsgesellschafter Steininger müssen ein Ende haben“, sagte Putz in einer der APA übermittelten Stellungnahme. Sämtliche Anschuldigungen seien bisher widerlegt worden. Weil sich Putz in seinem Ruf und seinen beruflichen Aktivitäten geschädigt fühlt, habe er seine Rechtsanwälte beauftragt, alle notwendigen und zweckmäßigen rechtlichen Maßnahmen gegen seinen ehemaligen Geschäftspartner zu prüfen und gegebenenfalls einzuleiten. Es gehe etwa um Ruf-, Kreditschädigung oder Verleumdung. „Es ist unerträglich, ständig zu Unrecht verdächtigt zu werden, Straftaten gesetzt zu haben, man gleichzeitig weiß, dass die Anschuldigungen haltlos sind, was auch von der Justiz durch die Einstellung der Verfahren immer wieder aufs Neue bestätigt wird“, so Putz.
(APA/red.)