Patientenanwaltschaft - Urteil zu Sigrid Pilz aufgehoben

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Autor: Scho

Der Fall um die Ablöse der früheren Patientenanwältin Sigrid Pilz muss neu aufgerollt werden. Das Arbeitsgericht hatte festgestellt, dass sie aus politischen Gründen nicht für eine dritte Funktionsperiode bestellt worden sei. Nun hat das Oberlandesgericht Wien (OLG) das Urteil vom September 2024 als nichtig aufgehoben, berichtete der „Standard“. Grund dafür sei ein Formalfehler.

Die Stadt Wien hatte die Entscheidung des Arbeitsgerichts als „nicht nachvollziehbar“ bezeichnet und Berufung eingelegt. Grund für die Aufhebung durch das OLG ist ein nachträglich eingebrachtes Beweismittel. Das Gericht hatte die Verhandlung geschlossen, der Stadt aber aufgetragen, das stenografische Protokoll einer Sitzung der Landesregierung nachzureichen. Die in das Verfahren involvierten Laienrichter hätten aber die Möglichkeit bekommen müssen, das Schriftstück zur Kenntnis zu nehmen und zu erörtern.

(APA/red.)

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