Brocks Panorama – internationale Gesundheits­wirtschaft

Lesedauer beträgt 2 Minuten
Autor: Heinz Brock

Aktuelles aus der internationalen Welt der Gesundheitswirtschaft.

Europäische Union
Förderung der Klinischen Forschung durch neue EU-Regelung

Am 31. Jänner 2022 trat die „Clinical Trials Regulation“ (CTR) mit einer dreijährigen Übergangsperiode in Kraft und ersetzt ab 31. Jänner 2025 die bisher geltende Richtlinie. Mit der CTR wird die Durchführung multinationaler klinischer Studien gegenüber der bisherigen Richtlinie wesentlich erleichtert. Während Sponsoren von multinationalen Studien bislang in jedem beteiligten Land die jeweiligen Zulassungsverfahren durchlaufen mussten, steht dafür jetzt eine einheitliche Online-Plattform (Clinical Trials Information System: CTIS) zur Verfügung. Daten der klinischen Studien werden sowohl dem klinischen Personal als auch Patienten über diese Plattform bereitgestellt, was zu einer Verbesserung des Informationsaustausches und der Transparenz führen soll. Mit der neuen Regulierung will sich die EU für medizinische Innovationsprojekte attraktiver machen und gleichzeitig die Sicherheit und Transparenz von klinischen Studien erhöhen.

Frankreich
Steuernachlass für ältere Ärztinnen und Ärzte

Frankreich versucht seit Jahren, das Problem der „medizinischen Wüsten“ (déserts médicaux) anzugehen, das heißt: Gebiete mit einer Unterversorgung. Wer sich zum Beispiel in einer „Zone de revitalisation rurale“ (Zone der ländlichen Wiederbelebung) niederlässt oder dort eine Praxis übernimmt, zahlt fünf Jahre lang keine Steuer. In den folgenden drei Jahren fällt auf 75, 50 und 25 Prozent des Gewinns keine Steuer an. Allerdings ist dieses Angebot kein Allheilmittel. Denn nach aktuellen Angaben leben etwa zehn Millionen Franzosen in einer „medizinischen Wüste“. Der finanzielle Anreiz ändert bisher nichts daran, dass auf dem Land mehr ältere Mediziner ausscheiden, als jüngere nachrücken. Es ist jedoch mit diesem Steueranreiz gelungen, 20.000 Ärzte im Ruhestandsalter in der Versorgung zu halten oder zurückzuholen.

SCHWEIZ
Schweizer Spitäler sind nicht eigenständig überlebensfähig

Fast einstimmig spannte der Berner Grosse Rat für die kantonalen Listenspitäler einen Rettungsschirm im Umfang von 100 Millionen Franken auf. Braucht ein Spital vorübergehend Geld, um seinen Betrieb aufrechtzuerhalten, kann es darunter Schutz suchen. Es erhält dann vom Kanton ein rückzahlbares Darlehen oder eine Bürgschaft. Die Beratungsfirma PwC schätzt, dass in Zukunft die notwendigen Rettungspakete über eine Milliarde Franken jährlich betragen würden, solange die strukturelle Unterfinanzierung des Spitalssektors nicht gelöst ist. Seit Jahren decken die Tarife nicht mehr die Kosten. Mehreinnahmen allein lösen indes das Strukturproblem der Spitäler nicht, das in einer zu großen Bettendichte und zu wenig ambulanter Medizin besteht.

Quellen und Links:

ec.europa.eu/newsroom/sante

aerztezeitung.de

NZZ, 4.August 2024

Dr. Heinz Brock
ist emeritierter Ärztlicher Geschäftsführer des
Kepler Universitätsklinikums und Kongresspräsident des
Österreichischen Gesundheits­wirtschaftskongresses ÖGWK.
Kontakt: heinz@heinz-brock.at

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