Brocks Panorama – internationale Gesundheits­wirtschaft

Lesedauer beträgt 2 Minuten
Autor: Heinz Brock

Aktuelles aus der internationalen Welt der Gesundheitswirtschaft.

Europäische Union
EMA empfiehlt im vergangenen Jahr 114 Arzneimittel zur Zulassung

Im Jahr 2024 hat die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) 114 Arzneimittel zur Zulassung empfohlen. Darunter waren 46 neue Wirkstoffe, die davor in der EU noch nicht zugelassen waren. Sie vergab außerdem fünf negative Empfehlungen. 90 Wirkstoffe wurden zur Zulassungserweiterung empfohlen. Besonders bedeutsam, so die EMA, sei die Empfehlung zu Lecanemab als erstes Arzneimittel zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Alzheimer im Frühstadium gewesen – sowie auch die Zulassung von EURneffy, einem Adrenalin-Nasenspray zur Behandlung bei anaphylaktischen Reaktionen. Auch mehrere Impfstoffe wurden in diesem Jahr von der EMA zur Zulassung empfohlen, darunter einer zum Schutz vor der Chikungunya-Krankheit (Ixchiq®) und einen mRNA-Impfstoff gegen Erkrankungen der unteren Atemwege, die durch das Respiratorische Synzytialvirus (RSV) hervorgerufen werden (mRESVIA®). Auch die Zulassungserweiterung des mPox-Impfstoffes Imvanex® hebt die EMA in ihrer Mitteilung hervor. Wie in den Vorjahren war die Onkologie mit 28 Empfehlungen der stärkste Therapiebereich. 28 Empfehlungen gab es auch für neue Biosimilar-Produkte.

EUROPÄISCHE UNION
Neue EU-Vorschriften über die Bewertung von Gesundheitstechnologien

Im Jänner ist die EU-Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft getreten. Damit wird der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich erleichtert. Mit der Einführung eines einheitlichen Zulassungsantrags auf EU-Ebene sollen die Ressourcen der einzelnen Mitgliedstaaten gebündelt und die wissenschaftliche Qualität der HTA verbessert werden. Mit der Vorschreibung von klinischen Bewertungen innerhalb von 30 Tagen nach Zulassung eines Arzneimittels werden die Verfahren, die sich in der Vergangenheit oftmals über Jahre hinzogen, deutlich beschleunigt. In einem ersten Schritt werden diese neuen Vorschriften ab jetzt für Anträge auf Zulassung neuer Krebsarzneimittel und Arzneimittel für neuartige Therapien gelten. Ab 2028 gelten sie dann auch für Arzneimittel für seltene Leiden („Orphan Drugs“) und ab 2030 für alle neuen Arzneimittel. Die Verordnung konzentriert sich auf die klinischen Aspekte der HTA, d.h. auf die relative klinische Wirksamkeit und die relative klinische Sicherheit einer neuen Gesundheitstechnologie gegenüber bestehenden Technologien.

Deutschland
Ärztinnen und Ärzte führen Gehaltsstatistik an

Aus dem „Gehaltsreport 2025“ der Stepstone-Gruppe geht hervor, dass Ärztinnen und Ärzte die Gehaltsstatistik in Deutschland mit deutlichem Vorsprung vor anderen Branchen anführen. Grundlage sind den Angaben zufolge über eine Million Gehaltsdaten (aus 2022 bis 2024), die repräsentativ für die Erwerbsbevölkerung nach den Kriterien Alter, Geschlecht, Hochschulabschluss und Wirtschaftssektor seien. Das durchschnittliche Jahresbrutto beträgt branchenübergreifend und bundesweit 52.300 Euro, in der Berufsgruppe der Ärztinnen und Ärzte 109.500 Euro. Zum Vergleich: Akademiker, die bei Banken, Finanzdienstleistern und Versicherungen arbeiten, haben im Median 72.750 Euro vor Steuern und Sozialabgaben, Beschäftigte im IT-Sektor (mit Hochschulabschluss) kommen auf 67.250 Euro. Weit über dem Bundesdurchschnitt bleibt unter Medizinern allerdings – trotz stetig wachsenden Frauenanteils in der Versorgung – die Gehaltsdifferenz zwischen Männern und Frauen. Landesweit und branchenübergreifend beträgt laut Stepstone-Report das Gender-Pay-Gap zulasten der Frauen 12,4 Prozent. Dagegen liegt das mediane Einkommen von Ärztinnen stolze 27,1 Prozent unter demjenigen männlicher Kollegen.

Quellen und Links:

www.aerztezeitung.de/Politik/114-Arzneimittel-im-Jahr-2024-in-der-EU-zur-Zulassung-empfohlen

ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de

www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Aerztinnen-und-Aerzte-fuehren-Gehaltsstatistik-an-mit-Abstand

Dr. Heinz Brock
ist emeritierter Ärztlicher Geschäftsführer des
Kepler Universitätsklinikums und Kongresspräsident des
Österreichischen Gesundheits­wirtschaftskongresses ÖGWK.
Kontakt: heinz@heinz-brock.at

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