Klärung der Positionen: Ärztekammer-Präsident Johannes Steinhart und ÖGK-Obmann Andreas Huss umreißen in der ÖKZ-Gesprächsrunde ihre Ausgangspositionen vor Beginn der Gesamtvertragsverhandlungen. Die gesamte Debatte kann als Podcast im „Hörgang“ von Springer Medizin Wien verfolgt werden.
Meine Herren, Sie haben Anfang Oktober die Gespräche zu einem bundeseinheitlichen Gesamtvertrag gestartet. Aktuell werden Leistungen und Honorare zwischen den Länderärztekammern und der ÖGK ausgehandelt. Vor 2019 fanden die Gespräche zwischen der jeweiligen Länder-Gebietskrankenkasse und Länderärztekammer statt. Um die teilweise stark divergierenden Inhalte zu vereinheitlichen, gibt es die politische Idee, einen bundesweiten Gesamtvertrag zu erstellen. Was halten Sie von diesem Auftrag, Herr Huss?
Andreas Huss: Wir führen mit der Ärztekammer seit drei Jahren Gespräche – manchmal intensiv, manchmal weniger intensiv. Aktuell haben der Rechnungshofbericht und auch Aussagen aus der Politik die Debatte wieder angeschoben. Das Thema ist ja nicht neu: Wir haben als ÖGK mit anderen Gesundheitsberufen wie Pflegekräften, Physiotherapeuten oder Orthopädietechnikern bereits österreichweit Gesamtverträge. Hier gibt es einheitliche Honorare und einheitliche Leistungen. Der einzige Punkt, wo es das noch nicht gibt, ist der ärztliche Gesamtvertrag.
Johannes Steinhart: Das stimmt so nicht ganz. Die Thematik ist auch für uns kein Novum. Es gibt ja bereits bundesweite Gesamtverträge mit einzelnen Kassen: Die Ärztekammern haben seit Jahren mit der SVS und der BVAEB entsprechende Abkommen. Aber ich verstehe, dass es den Wunsch der Politik und der Sozialversicherung gibt, dass wir die Leistungen auch im Bereich mit den meisten Versicherungsnehmern vereinheitlichen. Es ist für Patientinnen und Patienten wenig verständlich, wenn sie von einem Bundesland ins nächste fahren und dort eine bestimmte Leistung nicht von der Kasse übernommen wird. Wichtig ist, dass der Vertrag nicht einfach top-down verordnet, sondern in Etappen umgesetzt wird – mit Übergangsregelungen. Viele bundesländerspezifische Lösungen funktionieren gut, und es ist nicht sinnvoll, diese ohne Weiteres zu ersetzen.
Wo warten die Stolpersteine auf Sie?
Andreas Huss: Drei Bereiche sind zentral: erstens ein abgestimmter und moderner Leistungskatalog, zweitens Regelungen zu Praxisorganisation und Kooperationsformen und drittens eine Honorarordnung, die Leistungen abbildet und Investitionen ermöglicht. Und wir müssen weiterdenken: Die Medizin verlagert sich zunehmend in den ambulanten Bereich. Viele Leistungen, die bisher in Spitalsambulanzen erbracht wurden, lassen sich heute ebenso in niedergelassenen Kassenpraxen anbieten. Das ist vor allem eine Finanzierungsfrage. Wenn Leistungen vermehrt außerhalb des Spitals erbracht werden, stellt sich die Frage, warum die Sozialversicherung weiterhin sieben Milliarden Euro jährlich in den intramuralen Bereich investiert. Diese Mittel müssen anders verteilt werden. Eines muss allen klar sein: Einen Gesamtvertrag gibt es nicht zum Nulltarif. Die ÖGK kann diese Mehrkosten nicht aus eigener Kraft stemmen.
Johannes Steinhart: In Bezug auf den Leistungskatalog haben wir bereits 2020 einen Vorschlag auf den Tisch gelegt. 20 Arbeitsgruppen haben sich über eine lange Zeit durch sämtliche Fächer gearbeitet. Das ist jetzt fünf Jahre her. Wir werden bald eine Version 2.0 brauchen, wenn wir den medizinischen Fortschritt abbilden wollen.

Mitte bis Ende 2026. Die Verhandler von Kammer und Kasse beabsichtigen, ins Detail zu gehen. Ein Ergebnis ist eher zu Winterbeginn als im Sommer des kommenden Jahres zu erwarten.
Im Bild: Ärztekammer-Präsident Johannes Steinhart (li.) und ÖGK-Obmann Andreas Huss (re.) beim Interview mit ÖKZ-Chefredakteur Josef Ruhaltinger (Mitte).
Herr Huss, ist dieser Leistungskatalog aus 2020 eine Basis, auf der Gespräche aufbauen können?
Andreas Huss: Da gibt es weitgehendes Einvernehmen. Auch bei den Debatten über die Organisationsformen wird es einen Konsens geben. Ärztinnen und Ärzte der jungen Generation verlangen nach neuen, flexiblen Kooperationsformen. Da werden wir uns mit der Kammer finden. Die Honorarfrage ist sicher der Punkt, wo wir am meisten reden müssen.
Die Honorarfrage wird als größte Herausforderung bei den Verhandlungen bezeichnet. Was bedeutet das für Ihre Mitglieder?
Johannes Steinhart: Es ist sicher, dass die Honorarfrage das dickste Brett sein wird, an dem wir bohren müssen. Es geht hier auch um die Absicherung der Ordinationsbetreiber, die eine Chance haben müssen, ihre Investitionen wieder zurückzuverdienen. Die neun verschiedenen Honorarsysteme sind historisch gewachsen. Die Gründe dafür haben wir uns nicht ausgedacht. Sie machen Sinn. Darum können wir diese Honorarordnungen nicht einfach vom Tisch wischen. Wir haben bei den Verträgen mit SVS und BVAEB gezeigt, dass die schrittweise Zusammenführung der Tarife funktioniert. Ich erwarte bei den anstehenden Verhandlungen mit der ÖGK ein ähnliches Vorgehen, auch wenn die Gespräche etwas länger dauern sollten. Gleichzeitig sehe ich nicht, dass alles zwingend vereinheitlicht werden muss – bei den Honoraren wird es Differenzierungen geben. Das hat auch seinen Wert: Viele Regelungen wurden in den Bundesländern spezifisch ausgehandelt und spiegeln unterschiedliche Versorgungsbedingungen wider. Darauf sollten wir Rücksicht nehmen.
Herr Huss, soll der Arzt in Vorarlberg um 20 Prozent weniger verdienen, damit der Kollege aus dem Burgenland um 20 Prozent mehr erhält?
Andreas Huss: Wir haben nicht vor, irgendjemandem Geld wegzunehmen. Es ist vollkommen klar, dass niemand einen Einkommensverlust von 20 Prozent akzeptieren wird. Es sollte schon möglich sein, dass jeder Arzt mit einem neuen Honorarsystem zumindest dasselbe verdient, was er bisher verdient hat. Wir sind bereit, mehr Geld für einen einheitlichen Gesamtvertrag in die Hand zu nehmen. Aber diese Mehrkosten müssen Grenzen haben. Es darf nicht mehr kosten, als wir mit der Politik verhandeln.
Herr Dr. Steinhart, wäre eine teilweise Pauschalierung, etwa für chronische Erkrankungen, vorstellbar?
Johannes Steinhart: Pauschalen sind eine Möglichkeit, aber sie müssen durchgerechnet werden. Wenn die Pauschale die erbrachte Leistung nicht angemessen abbildet, hat die Praxis Nachteile. Zugleich ist die Wohnortnähe der Versorgung ein wichtiger Qualitätsfaktor, den wir nicht aus den Augen verlieren dürfen. Das darf durch Primärversorgungszentren in den Bezirkshauptstädten nicht gefährden.
Steht die wohnortnahe Versorgung durch größere Versorgungsformen zur Disposition?
Andreas Huss: Nein. Primärversorgungszentren ergänzen die Hausarztversorgung; sie ersetzen sie nicht. In Regionen mit PVE stimmen die Menschen oft „mit den Beinen ab“; deshalb müssen wir PVE-Standorte gemeinsam planen, damit Einzelordinationen dort, wo sie benötigt werden, nicht unnötig Probleme kriegen.
Der Rohbericht des Rechnungshofes empfiehlt, die Mitspracherechte der Landesärztekammern beim Gesamtvertrag zu reduzieren. Ihre Meinung, Herr Präsident?
Johannes Steinhart: Da war in manchen Medien und bei manchen Politikern von „Entmachtung“ die Rede – eine totale Dramatisierung des Berichtes. Die Aufregung war lächerlich, schließlich gab es noch 36 weitere Punkte, die thematisiert wurden. Solange die Leute mit dem Ambulanzjet nach Österreich zurückfliegen und nicht irgendwo anders hin, glaube ich, dass unser Gesundheitssystem gut ist. Neun Länderkammern gibt es, weil wir in Österreich extrem unterschiedliche Bedingungen haben.
Herr Huss, Ihre Meinung?
Andreas Huss: Ich gebe hier keine Empfehlungen. Ich weiß nur, dass die ÖGK auch Ansprechpartner vor Ort benötigt. Man muss sich entscheiden: Möchte man diesen Staat weiterhin föderal im Sinne eines Subsidiaritätsprinzips führen, dann wird man vieles so machen müssen, wie man es bisher gemacht hat. Will man einen zentralen Staat haben, wie es z.B. Dänemark ist, dann kann man das auch organisieren. Das ist eine zutiefst politische und verfassungsrechtliche Frage. Der neue österreichweit einheitliche Gesamtvertrag muss jedenfalls kommen –, egal wie Ärztekammern organisiert sind.
Die Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig hat angekündigt, sie werde bundeseinheitliche Gesetzesänderungen prüfen und notfalls durchsetzen, falls keine Einigung zustande kommt. Wie wirkt diese Ankündigung auf Sie?
Andreas Huss: Ich glaube, dass partnerschaftliche Verhandlungen nach wie vor das Modell der Zukunft sind. Aber dann müssen wir auch liefern. Ohne Lösungen wird das System unter Druck kommen.
Johannes Steinhart: Ich finde, es war nicht unbedingt eine der stärksten Äußerungen der Frau Staatssekretärin. Im Rechnungshofbericht sind viele weitere Vorschläge enthalten. Da wünsche ich mir, dass sie diese auch sehr ernst nimmt. Man sollte es sich gut überlegen, bevor man versucht, mit Einschüchterung zu agieren.
Wie geht es jetzt weiter mit den Verhandlungen?
Andreas Huss: Es wird, was die Kosten betrifft, einen vernünftigen Rahmen geben müssen. Die Frage der Finanzierung, des Finanzausgleichs und der leistungsorientierten Mittelverschiebung zwischen Spitälern und ambulanter Versorgung bleiben zentral. Die politische Einbindung von Bund und Ländern ist dabei unverzichtbar.
Johannes Steinhart: Die Verhandlungen laufen; viel Vorarbeit ist geleistet. Der Leistungskatalog liegt vor, viele Fragen zu Organisationsformen sind bereits diskutiert. Wir haben uns gemeinsam mit der Bundesministerin das Ziel gesetzt, Mitte bis Ende 2026 fertig zu sein – das hängt vom Fortgang der Gespräche ab.
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