VfGH: Medikamenten-Monitoring nicht verfassungswidrig

Lesedauer beträgt 1 Minuten
Autor: Scho

Das ab 1. Jänner 2026 vorgesehene tägliche Monitoring der Lagerbestände von Medikamenten ist nicht verfassungswidrig. Das teilte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Montag mit. Fünf Arzneimittel-Großhändler hatten beantragt, die Rechtsvorschrift zu den Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln (MSVAG) aufzuheben. Diese würde gegen die Erwerbsfreiheit und den Datenschutz verstoßen, so die Kritik. Der VfGH sah das nicht so, der Antrag wurde abgewiesen.

Die Regelung hat als Vorgabe, dass die Großhändler unter anderem dem Gesundheitsministerium und dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) täglich über eine elektronische Schnittstelle Daten zu den gelagerten Arzneispezialitäten und Wirkstoffen melden müssen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung ist mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro bedroht.

Der Verband der Arzneimittelvollgroßhändler PHAGO sah in einer Reaktion auf die VfGH-Entscheidung „hohe Belastungen“ durch unverhältnismäßigen Aufwand und mangelnde Praxistauglichkeit. Darauf hätten die fünf PHAGO-Mitgliedsunternehmen Herba Chemosan-Apotheker AG, Kwizda Pharmahandel GmbH, Jacoby GM Pharma GmbH, Phoenix Arzneiwarengroßhandel GmbH und Richter Pharma AG wiederholt hingewiesen. PHAGO sieht zudem „das Risiko, dass die neue Regelung in ihrer jetzigen Form großflächige Datenströme erzeugt, ohne notwendigerweise zu einer zielgerichteteren Früherkennung von Versorgungsengpässen zu führen“.

Der Verband respektiere die Entscheidung des Höchstgerichts. „Auch wenn wir die Entscheidung des VfGH bedauern und unsere Bedenken aufrechterhalten, werden wir alles tun, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und die geforderten Strukturen konstruktiv umzusetzen“, hielt PHAGO-Präsident Andreas Windischbauer fest. Mit 23 Distributions- und Lagerstandorten und jährlich 200 Millionen ausgelieferten Arzneimittelpackungen trage der Arzneimittel-Vollgroßhandel maßgeblich zur Stabilität des österreichischen Gesundheitssystems bei.

(APA/red.)

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Corona – Masken in Ordinationen bei Infekten weiterhin empfohlen

Corona – Masken in Ordinationen bei Infekten weiterhin empfohlen

Auch wenn die Maskenpflicht in Ordinationen ab Montag offiziell beendet ist, sind individuelle Lösungen weiterhin möglich, informierte die Ärztekammer. Konkret heißt das, dass eine Ärztin oder ein Arzt in der eigenen Praxis das Tragen der Maske weiterhin verordnen kann, wenn dafür ein Bedarf gesehen wird.

Österreichische AIDS Gesellschaft zum heutigen Welt-AIDS-Tag: „Prävention darf in der Pandemie nicht auf der Strecke bleiben“

Österreichische AIDS Gesellschaft zum heutigen Welt-AIDS-Tag: „Prävention darf in der Pandemie nicht auf der Strecke bleiben“

Appell zur Vorsicht: Verschleppte Diagnosen und verschleppte Therapie steigert das Infektionsrisiko.