EU-Rechnungshof kritisiert unklare Ausgaben beim Coronafonds

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Autor: Scho

Beim Corona-Aufbaufonds der EU, der sogenannten Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF), ist nicht immer klar, was mit den ausgezahlten Geldern tatsächlich geschieht: Laut einem Bericht des Europäischen Rechnungshofs (ERH) gibt es nur unzureichende Informationen zu Empfängern, tatsächlichen Kosten und erzielten Ergebnissen des 577 Milliarden Euro schweren Fonds. Auch in Österreich wurden Mängel bei der Meldung der tatsächlichen Kosten festgestellt.

Die Kritik kommt zu einem kritischen Zeitpunkt: Derzeit wird das nächste mehrjährige EU-Budget 2028-2034 verhandelt. Die Kommission will das Budget mittels neuer nationaler und regionaler Partnerschaftspläne in Anlehnung an die Prinzipien des Coronafonds mit Zielen und Meilensteinen zur Verteilung der Gelder neu organisieren. Widerstand dagegen gibt es bereits von vielen Seiten, etwa von Vertretern der Regionen oder der Landwirtschaft sowie des EU-Parlaments. 865 Milliarden Euro sollen nach den Wünschen der Kommission in die Partnerschaftspläne fließen.

„Die Bürgerinnen und Bürger haben weniger Vertrauen in die öffentlichen Finanzen, wenn die Ausgaben nicht vollständig transparent sind“, so Ivana Maletić, das für die Prüfung zuständige ERH-Mitglied. „Wir haben keinen vollständigen Überblick darüber, was mit den Mitteln aus dem Corona-Aufbaufonds geschieht. Die Bürgerinnen und Bürger haben jedoch das Recht zu erfahren, wie öffentliche Mittel verwendet werden, wer die Mittel erhält und wie viel tatsächlich ausgegeben wird. Diese Transparenzlücken bei der ARF sollten im Rahmen künftiger EU-Haushalte vermieden werden.“

Mit dem Aufbaufonds werden Reformen und Investitionen finanziert, die auf der Erreichung von im Voraus festgelegten Etappenzielen und Zielwerten basieren. Die Prüfenden weisen darauf hin, dass es das erste Mal ist, dass die EU in so großem Umfang Ausgaben nicht mit konkreten Kosten verknüpft. Die meisten EU-Länder würden die rechtlichen Anforderungen zwar erfüllen, und die meisten könnten die ARF-Zahlungen auch von der Quelle bis zur Verwendung nachverfolgen. Aber nicht alle Länder würden die dafür erforderlichen Daten systematisch erheben.

Österreich zählt laut Bericht zu den EU-Ländern, die die meisten Daten genau erheben. So zählt Österreich zu den acht Ländern, die systematisch Daten über die Verwendung der Gelder sammeln. Unser Land ist auch einer von nur drei Mitgliedstaaten, die für jede ARF-Maßnahme Daten über die Endempfänger, (Sub-)Auftragnehmer und die tatsächlichen Kosten auf der Ebene der Endempfänger erfassen. Allerdings meldet Wien laut ERH-Bericht potenzielle Kosteneinsparungen oder -überschreitungen nicht bei der Aktualisierung der Pläne ein. Laut Kommission geschehe dies bei bestimmten Maßnahmen erst seit Ende 2025.

Wie die Prüfungsergebnisse des ERH zeigen, gibt es häufig Abweichungen zwischen Kostenschätzungen und Ist-Kosten: Bei 15 (davon drei in Österreich) von den insgesamt 19 abgeschlossenen Maßnahmen in der Stichprobe waren die Kosten geringer als bei der Erstellung der Nationalen Aufbaupläne geschätzt. Besonders ins Gewicht fällt dabei das Nachhilfestundenpaket, bei dem nur rund die Hälfte der geschätzten Kosten angefallen ist. Von den 100 größten Empfängern kommen in Österreich 72 aus dem privaten Sektor und 28 sind öffentliche Einrichtungen. Auf die zweite Gruppe entfallen rund zwei Drittel der Mittel.

Das österreichische ARF-Managementinformationssystem (Transparenzdatenbank), das auch für andere Fonds genutzt wird, enthält die Daten für einen Vergleich der tatsächlichen mit den veranschlagten Kosten der im Plan vorgesehenen Maßnahmen. Die Angaben zu den tatsächlichen Kosten werden jedoch nicht für diesen Zweck herangezogen, da die österreichischen Behörden sie angesichts des leistungsorientierten Charakters des ARF nicht für relevant halten, heißt es im ERH-Bericht.

Effizienz schwer zu ermitteln

Auch die EU-Kommission erhebe keine Daten über die tatsächlich gezahlten Beträge. Ohne diese Informationen sei es für die Kommission schwer, zu bewerten, ob die Mitgliedstaaten die Mittel effizient verwendeten. So seien die tatsächlichen Kosten für die meisten Maßnahmen in der Stichprobe der Prüfer in einer Reihe von Ländern niedriger ausgefallen als erwartet. Somit könnte die Gesamthöhe der an die einzelnen Mitgliedstaaten überwiesenen Gelder aus dem Fonds weit über den tatsächlichen Kosten liegen.

Der Rechnungshof empfiehlt der Kommission daher, bei der nächsten Änderung der Haushaltsordnung Bestimmungen vorzuschlagen, die eine umfassende, systematische und zeitnahe Erhebung und Veröffentlichung der Informationen über die Verwendung von EU-Mitteln gewährleisten. Weiters müsse die Brüsseler Behörde sicherstellen, dass die tatsächlichen Kosten herangezogen werden, um eine effiziente Nutzung der EU-Mittel zu bewerten und zu erreichen. Die Europäische Kommission betont in einer Stellungnahme zum Bericht, dass sie diese Empfehlung nicht umsetzen könne, da sie keine Rechtsgrundlage zur Anforderung der Daten habe.

Weiters würde die ARF-Verordnung kostenbasierte Kontrollen ausdrücklich ausschließen. Stattdessen lege die Verordnung den Schwerpunkt auf Effizienzbewertungen, die auf dem Verhältnis zwischen Zahlungen, erreichten Meilensteinen und Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung beruhten, so die EU-Kommission. Die Haushaltsordnung sei erst vor 18 Monaten nach umfangreichen Verhandlungen zwischen den Mitgesetzgebern verabschiedet worden und stelle einen Ausgleich zwischen verstärkter Transparenz und der Minimierung des Verwaltungsaufwands her.

Die Prüfung des ERH umfasste den Zeitraum von Februar 2021 bis Mitte 2025, beinhaltete eine Stichprobe von zehn Mitgliedstaaten (Österreich, Deutschland, Bulgarien, Estland, Frankreich, Lettland, Malta, die Niederlande, Rumänien und Spanien) sowie eine Umfrage unter allen Mitgliedstaaten zu ihren Systemen für Rückverfolgbarkeit und Transparenz.

(APA/red.)

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