Nach Gerichtsentscheid: ÖGK schreibt Telemedizin neu aus

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Autor: Scho

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) schreibt die Umsetzung der telemedizinischen Versorgung neu aus, teilte die Kasse am Samstag mit. Grund sei eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) vom Freitag, wonach die Ausschreibung aus formalen Gründen nichtig sei. „Die ÖGK möchte den Ausbau der Telemedizin konsequent fortsetzen und wird nach sorgfältiger Analyse eine Neuausschreibung starten“, hieß es in einer Aussendung.

Die Ärztekammern Wien und Steiermark hatten die Ausschreibung rechtlich angefochten. Laut ÖGK richtet sich das Urteil nur gegen formale Kriterien: „Beanstandet wurde, dass bestimmte inhaltliche und umfangsbezogene Rahmenbedingungen in der Vergabeunterlage präzisiert werden müssen.“ Der Plan, Telemedizin generell zu etablieren, sei nicht in Frage gestellt worden.

Telemedizinische Versorgung sei in vielen Ländern bereits ein erfolgreich etabliertes Konzept, so die Gesundheitskasse. Per Videotelefonie erhalten Patientinnen und Patienten einen „einfachen, sicheren und schnellen Zugang zu medizinischer Erstberatung“. Besonders profitieren sollen Personen mit leichten Beschwerden, bei denen eine Ersteinschätzung „ohne unmittelbaren physischen Kontakt möglich und sinnvoll ist“. Die ÖGK will dadurch Zeit und Kosten sparen.

(APA/red.)

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