Brocks Panorama – internationale Gesundheits­wirtschaft

Lesedauer beträgt 2 Minuten
Autor: Heinz Brock

Aktuelles aus der internationalen Welt der Gesundheitswirtschaft.

Europäische Union
Hohe Inzidenz von Nosokomialinfekten in Pflegeheimen

Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), eine Agentur der Europäischen Union, hat eine prospektive longitudinale Kohortenstudie in neun europäischen Ländern organisiert, die Auskunft über die Inzidenz und Folgen von nosokomialen Infekten in Einrichtungen zur Langzeitpflege geben soll. Am häufigsten betrafen die Infektionen den Respirationstrakt (28,9 Prozent), einschließlich Pneumonien (7,3 Prozent) und anderer Infekte der unteren Atemwege (10,7 Prozent). An zweiter Stelle standen Harnwegsinfektionen (18,7 Prozent), gefolgt von SARS-CoV-2-Infekten (17,6 Prozent), die überwiegend leicht oder moderat verliefen. 4,3 Prozent der Infektionen führten zur stationären Einweisung, 4,5 Prozent waren mit Todesfällen assoziiert. Die analysierten Daten stammten von 3.029 Bewohnern von Pflegeeinrichtungen in neun europäischen Ländern (Spanien, Frankreich, Luxemburg, Belgien, Niederlande, Finnland, Litauen, Polen, Italien).

Deutschland
Haftstrafe gegen Arzt wegen verbotener Sterbehilfe

Ein Mediziner aus Nordrhein-Westfalen hatte einem Patienten mit einer paranoiden Schizophrenie und einer mittelgradigen depressiven Episode bescheinigt, dass dieser aus freiem Willen sterben wollte. Zuvor hatte der Patient mehrfach versucht, sich das Leben zu nehmen. Der Arzt verhalf ihm schließlich zu einer tödlichen Infusion, die der psychisch Kranke selbst in Gang setzte. Das Landgericht Essen verurteilte den Mediziner wegen „Totschlags in mittelbarer Täterschaft“ zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe. Er habe gewusst, dass der Patient krankheitsbedingt keine freiverantwortliche Entscheidung zur Selbsttötung treffen konnte. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil. Die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde wies das Bundesverfassungsgericht als unzulässig zurück. Die Verurteilung des Facharztes für Neurologie und Psychiatrie wegen einer in dem Fall verbotenen Suizidhilfe verletzt keine Grundrechte und ist damit rechtskräftig.

WHO
Armut tötet

Soziale Faktoren prägen Gesundheit stärker als Genetik oder Qualität des Gesundheitssystems – das ist das Ergebnis einer Studie der Weltgesundheitsorganisation. In der WHO-Studie geht es um die „sozialen Determinanten der Gesundheit“ und die definiert die WHO so: „Die Bedingungen, unter denen Menschen geboren werden, aufwachsen, leben, arbeiten und altern, sowie der Zugang der Menschen zu Macht, Geld und Ressourcen.“ Sie nennt auch Einkommen, Rassismus und Diskriminierung, Einsamkeit, Zugang zu Computern, Konflikte und Vertreibungen und Sozialleistungen als wichtige Faktoren. „Je benachteiligter die Region ist, in der die Menschen leben, je niedriger ihr Einkommen und je weniger Ausbildungsjahre sie haben, desto schlechter ist ihr Gesundheitszustand und desto weniger gesunde Lebensjahre können sie erwarten“, berichtet die WHO.

Quellen und Links:

World report on social determinants of health equity. Geneva: World Health Organization; 2025. Licence: CC BY-NC-SA 3.0 IGO

Lancet Infect Dis 2025; doi.org/10.1016/S1473-3099(25)00217-8

www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Haftstrafe-gegen-Arzt-wegen-verbotener-Sterbehilfe-rechtskraeftig-459501.html

Dr. Heinz Brock
ist emeritierter Ärztlicher Geschäftsführer des
Kepler Universitätsklinikums und Kongresspräsident des
Österreichischen Gesundheits­wirtschaftskongresses ÖGWK.
Kontakt: heinz@heinz-brock.at

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