Ablehnung von Einsicht in von der Leyens SMS nichtig
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Autor: Scho
Das Gericht der EU hat am Mittwoch die Entscheidung der EU-Kommission, SMS-Nachrichten von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla nicht herauszugeben, für nichtig erklärt. Eine Journalistin der „New York Times“ hatte zusammen mit ihrer Zeitung den Zugang zu sämtlichen Textnachrichten gefordert, die von der Leyen und Bourla zwischen dem 1. Jänner 2021 und dem 11. Mai 2022 ausgetauscht hatten.
Foto: Court of Justice of the European Union
Die Kommission hatte das mit der Begründung abgewiesen, in ihrem Besitz befänden sich keine solchen Dokumente. Das fochten die Journalistin und ihre Zeitung vor dem EU-Gericht an. Im Fokus steht dabei ein Geschäft über bis zu 1,8 Milliarden Dosen Corona-Impfstoff von Biontech/Pfizer im Frühjahr 2021. Das Vertragsvolumen wurde damals auf 35 Milliarden Euro geschätzt. Wie die „New York Times“ berichtete, war der persönliche Kontakt zwischen von der Leyen und Bourla für den Abschluss entscheidend. Dabei sollen sie auch per SMS kommuniziert haben.
Symbolischer Schritt: Die Ausbildungsfächer "Pflegassistenz" und "Pflegefachassistenz" wurden in die Liste der Lehrberufe aufgenommen. Ab September können damit die ersten Pflege-Lehrlinge ausgebildet werden.
Cholera – UNO: „Äußerst besorgniserregender“ Ausbruch in Südostafrika
Foto: UNICEF Homeline Media 2023
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