Die analoge Seite des e-Rezepts

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Autor: Michaela Endemann-Wright

Das deutsche e-Rezept erlaubt den Einkauf in Onlineapotheken. Das heimische e-Rezept ist in dem Punkt weniger freizügig.

App öffnen, elektronische Krankenkassenkarte dranhalten, e-Rezept einlösen und Medikament nach Hause geschickt bekommen. Klingt futuristisch? Nicht in Deutschland. Der technische Hintergrund des CardLink-Verfahrens machts möglich. Doch nicht alles ist dabei rosig.

Abgegrenzt. In Österreich ist der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln grundsätzlich verboten – auch bei
e-Rezepten.

Die Nutzung des e-Rezeptes für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist in Deutschland seit dem 1. Januar 2024 verpflichtend. Das ausgestellte e-Rezept wird im Fachdienst, einem zentralen Server der gematik, abgelegt und dient als Schnittstelle für Arztpraxen, Apotheken und Apps. Möchte ein Patient ein e-Rezept einlösen, stehen drei Wege zur Auswahl: Papierausdruck, Stecken der elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke sowie das Einlösen über eine App der gematik oder der Krankenkassen. Technisch funktioniert das Einlösen per App über das CardLink-Verfahren, ein virtuelles Kartenterminal. Mit diesem können sich auch Online-Apotheken als Apotheken registrieren und e-Rezepte abrufen, einlösen und versenden. Die Einlösewege konnten 2024 erstmals erhoben werden. Lediglich fünf Prozent sind Online, zwölf Prozent werden über die e-Rezept-App eingelöst, zehn Prozent werden ausgedruckt und 73 Prozent werden über die elektronische Gesundheitskarte eingelöst. Insgesamt wurden bis Ende 2024 500 Millionen e-Rezepte ausgestellt und eingelöst.

Die Lage in Österreich

Derzeit werden in Österreich rund 72 Millionen e-Rezepte pro Jahr ausgestellt. Der technische Hintergrund: Das Rezept wird auf der e-card gespeichert und kann in der Apotheke mittels e-Rezept-Code über eine App auf dem Smartphone (MeineSV, Meine ÖGK, MeineBVAEB und SVSgo) oder mittels 12-stelliger alphanumerischer e-Rezept-ID (REZ-ID) oder Ausdruck eingelöst werden. Dazu Ursula Weismann von der SVC: „Ärzte sind grundsätzlich verpflichtet, auf Wunsch des Patienten einen e-Rezept-Ausdruck auszuhändigen. Es gibt Ärzte, die e-Rezepte noch auf Papier ausdrucken, das ist aber die Minderheit.“

Nach § 59 des österreichischen Arzneimittelgesetzes ist der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln grundsätzlich verboten (Fernabsatzgesetz). Dazu Thomas W. Veitschegger, Präsident des Österreichischen Apothekerverbandes: „Rezeptpflichtige Medikamente müssen in der Apotheke abgeholt und persönlich entgegengenommen werden – auch wenn seit Beginn dieses Jahres die Einlösung eines Rezepts, im Sinne einer Vorbestellung, über die SV-App möglich ist.“ Dies soll die Kontrolle über die Medikamentenabgabe und eine fachgerechte Beratung gewährleisten. Über Online-Apotheken können nur rezeptfreie Medikamente bezogen werden.

Für und Wider Onlineapotheken

Hinsichtlich der Nutzung von Online-Apotheken für rezeptpflichtige Medikamente sind Patienten (eigene Befragung) in Deutschland geteilter Meinung. Sie reichen von „super einfach mit App“ bis hin zu kritischen Verzögerungen durch Zustellschwierigkeiten durch Paketdienste, dann wurde das Rezept schon eingelöst, ohne dass eine Lieferung erfolgte. Veitschegger führt weitere Argumente gegen Online-Apotheken ins Treffen: „Die persönliche Abholung von Medikamenten in der öffentlichen Apotheke sichert den frühestmöglichen Therapiebeginn. So kann zum Beispiel ein dringend benötigtes Schmerzmittel sofort nach Abgabe in der Apotheke eingenommen werden.“ Bei Lieferengpässen werde entweder sofort auf ein Ersatzpräparat ausgewichen oder das Originalpräparat aus alternativen Quellen bezogen. 

Quellen und Links:

www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept

www.gematik.de/telematikinfrastruktur/ti-atlas

fachportal.gematik.de/hersteller-anbieter/komponenten-dienste/ehealth-cardlink

www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/faq/faq-detail/wie-funktioniert-das-e-rezept-technisch

fachportal.gematik.de/schnelleinstieg/downloadcenter/datenschutz-und-informationssicherheit-in-der-ti

www.chipkarte.at/cdscontent

www.svc.co.at/cdscontent

webgate.ec.europa.eu/santegis/eHDSI (derzeit Wartungsarbeiten)

www.kbv.de/media/sp/2023_02_13_Befragung_eRezept.pdf

www.kbv.de/html/erezept

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