Der Streit um die Aufteilung der Kosten für die Errichtung und den Betrieb einer vierten Klärstufe zur Entfernung von Mikroverunreinigungen ist um eine Facette reicher. Die mit der Materie beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) befasste Generalanwältin hat in ihrem Schlussantrag empfohlen, die geltenden Bestimmungen für nichtig zu erklären. Laut diesen hätten Arzneimittel- und Kosmetikhersteller mindestens 80 Prozent der Kosten für die vierte Reinigungsstufe verpflichtend finanzieren müssen. Die vierte Klärstufe wird damit nicht in Frage gestellt, jedoch die Zuordnung der Finanzierungslast. Polen hatte diesbezüglich beim EuGH eine Klage eingebracht. Sollten die Richterinnen und Richter des EuGH der Empfehlung der Generalanwältin folgen und dementsprechend urteilen, müsste die EU- Gesetzgeber entscheiden, wie die Finanzierung der vierten Klärstufe künftig geregelt wird.
Die Schlussanträge der Generalanwältin Juliane Kokott im Klageverfahren Polens sind rechtlich nicht bindend. Sie stellen lediglich eine Beratungsgrundlage für die Richterinnen und Richter des EuGH dar. Wann diese ein Urteil fällen werden, ist derzeit noch unklar.

Seitens des Verbandes der pharmazeutischen Industrie (PHARMIG) gibt man sich dazu erfreut. PHARMIG-Generalsekretär Alexander Herzog dazu: Es sei „nur folgerichtig, wenn die einseitige Herstellerverantwortung gekippt wird“.
Die PHARMIG hatte die Regelung stets kritisiert und darauf verwiesen, dass sich die daraus entstehende Kostenbelastung letztlich auch die Versorgung mit Medikamenten auswirken könne. Man setze sich für eine faire Verteilung der Kosten ein, so Alexander Herzog. Es könne nicht sein, dass „zwei Branchen dafür aufzukommen haben, dass Schadstoffe aus dem Abwasser gefiltert werden, die aus vielerlei Quellen stammen“. Die Regelung kritisiert Alexander Herzog als „weder sachgerecht noch fair“. Die entsprechenden EU- Regelungen müssten geändert werden. Andernfalls drohe durch hohe Inflation, geopolitische Unsicherheiten und niedriges Preisniveau eine Situation, in der Unternehmen „Produkte nicht mehr kostendeckend anbieten können“. Das könne niemand wollen.
(red.)


